Verwaltungs- und Steuerrecht
Anfechtung von Verwaltungsakten, Ersatzansprüche und Steuerstreitigkeiten.
Anfechtung von Verwaltungsakten, Ersatzansprüche und Steuerstreitigkeiten. Bei der ersten Prüfung werden Sachverhalt, zuständige Stelle, vorhandene Beweise und dringende Verfahrensfristen bestimmt.
Die Bearbeitung im Bereich Verwaltungs- und Steuerrecht richtet sich nach dem Ziel des Mandanten, der Rechtsgrundlage und den verfügbaren Unterlagen. Verhandlung, Mediation, Verwaltungsantrag und Gerichtsverfahren werden getrennt bewertet.
- Erstprüfung und Strategie im Bereich Verwaltungs- und Steuerrecht
- Prüfung von Bescheiden, Verträgen, Registern und Beweismitteln
- Vorbereitung von Anträgen, Schriftsätzen und Stellungnahmen
- Begleitung von Entscheidungen, Rechtsmitteln und Umsetzung
Unterlagen zur Vorbereitung
- Identitäts- und aktuelle Kontaktdaten
- Bescheide, Zustellungen und Verfahrensunterlagen
- Verträge, Zahlungsnachweise und relevante Korrespondenz
- Kurze Chronologie und bekannte Fristen